Qualitätssicherung im Schlüsselfertigen Bauen
- Hinweise zu Planung und Bauausführung -

Grundlagen der Qualitätssicherung

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Inhaltsübersicht

 

1.  Grundregeln der Qualitätssicherung

 

2.  Qualitätssicherung in der Projektabwicklung

2.1   Voraussetzungen allgemein

2.2   Büroorganisation

2.3   Projekt-Handbuch

 

3.  Qualitätssicherung in der Bauausführung

3.1   Vorbereitung der Baustelle

3.2   Baubüro

3.3   Ausstattung des Baubüros und des Bauleiters

3.4   Bauausführung

 

4.  Qualitätssicherung an der Baustelle

4.1   Baustelleneinrichtungsplan

4.2   Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

4.3   Baustellenordnung

 

5.  Schlussbemerkung

 

 

Bauen ist ein weites Feld - trotz Normierung und Standardisierung, trotz ganzheitlichen und schlüsselfertigen Bauens, trotz Automatisierung und Vorfertigung. Jedes Bauwerk ist ein Unikat, verlangt Geschick und Kenntnisse, besonders aber Übersicht. Im Zeitalter von Computergrafik und e-mail-Kommunikation ist der Baumanager, der früher im koordinierenden Baumeister personifiziert war, verstärkt gefordert. Die Ansprüche an Architekten und Ingenieure sind größer, ihr Einsatz ist breiter geworden.

 

Qualität kennzeichnet seit jeher handwerkliche und industrielle Leistung. Die Qualitätssicherung im Bauwesen bleibt tägliche Aufgabe. Sie führt zur Zufriedenheit des Bauherrn als Kunde mit den Leistungen des (General-) Unternehmers während der Erstellung und mit dem fertigen Objekt wie bei dessen Nutzung und Betreuung. Die rasante technische Entwicklung, die Globalisierung der Märkte und die Zwänge der EU-Normen fordern eine neue Dimension der Qualitätssicherung, denn die Zufriedenheit des Kunden ist Grundbedingung für ein gesundes Unternehmen. Für alle Partner, Bauherren, Planer und Unternehmer, ist dabei wichtig, dass der Aufwand für Auseinandersetzungen und Mängelbeseitigung möglichst gering bleibt.

 

Die Anforderungen an die Qualitätssicherung sind vielfältig. Die Vorgaben, Ziele und Wünsche beziehen sich auf die funktionale, wirtschaftliche, gestalterische, technische und ökologische Qualität des fertigen Objektes ebenso wie auf die reibungslose Abwicklung, die sichere und mängelfreie Herstellung sowie die kosten- und termingerechte Fertigstellung.

 

 

1.  Grundregeln der Qualitätssicherung

 

Die grundlegenden Voraussetzungen zur Qualitätsverbesserung und Qualitätssicherung sind stichwortartig dargestellt:

 

   Alle Projektbeteiligten müssen als kooperativ arbeitendes Team bedingungslos das gemeinsame Ziel verfolgen, ein qualitativ einwandfreies, den Anforderungen voll entsprechendes Bauwerk zu schaffen.

 

   Jede Tätigkeit in der Planung, Beschaffung/Beauftragung und Ausführung hat Einfluss auf die Qualität des Bauwerks.

 

   Das Vermeiden von Fehlern und Mängeln wie das Erkennen der Ursachen müssen in allen Projektphasen einen hohen Stellenwert haben.

 

   Nur die Sicherung der Qualität von Anfang an führt zum erwarteten Ergebnis, spart Ärger, Geld und Zeit, weil Änderungen, Fehlerkorrekturen, Rechtfertigungen usw. vermieden werden. Deshalb gilt der Grundsatz: "Mach’ es lieber gleich richtig!"

 

   Nur eine sorgfältige, durchdachte und vollständige Planung unter Beachtung aller Vorgaben und Rahmenbedingungen ermöglicht eine anforderungsgerechte Ausschreibung, Beauftragung und Ausführung.

 

   Nur klare und eindeutige Verträge zwischen allen Beteiligten (Bauherr / Generalunternehmer / Nachunternehmer bzw. Lieferant ...) bieten eine sichere Basis für die vertragsgerechte, korrekte und mängelfreie Ausführung der Leistungen.

 

   Klare, eindeutige organisatorische Regelungen der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, der Anweisungsbefugnisse und der Informationspflichten mit Bestimmung des verantwortlichen Projektleiters wie des Bauleiters nach der Landesbauordnung sind Voraussetzung für eine geordnete und damit effektive Zusammenarbeit der Beteiligten.

 

   Die Schnittstellen zwischen den Leistungen der Vertragspartner bedürfen in der Planung wie in der Bauausführung der besonderen Aufmerksamkeit.

 

   Eine kostengerechte Vergütung und wirtschaftliche Abwicklung steigert die Leistungsbereitschaft der Beteiligten und sichert die Erfüllung der Qualitätsvorgaben.

 

   Realistische Termine und deren Einhaltung verringern Fehlerquellen. Starker Termindruck, Ablaufstörungen und Arbeitspausen bilden Risiken für die einwandfreie Ausführung der Leistungen und für die Einhaltung der Kosten.

 

   Eine durchdachte, vorausschauende Baustellenlogistik reduziert Fehlerquellen, Aufwand und Verluste; sie trägt erheblich zum Projekterfolg bei.

 

   Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung an der Baustelle fördern die Qualität der Leistungen und helfen Fehler zu vermeiden.

 

   Eine durchgehend vollständige, schlüssig geordnete und evtl. durch Be­teiligte oder Dritte (z.B. Gutachter) bestätigte Dokumentation aller wichtigen Einzelheiten der Lieferungen und Leistungen belegt die ordnungsgemäße Erfüllung und bietet Sicherheit gegen unberechtigte Ansprüche.

 

Qualität entsteht nicht von selbst. Man muss sie wollen und diesen Willen nachdrücklich in die Tat umsetzen. Deshalb ist es Sache jedes Projektbeteiligten, die Qualität seiner Leistungen zu sichern, nachzuweisen und möglichst ständig weiter zu verbessern.

 

 

2.  Qualitätssicherung in der Projektabwicklung

 

2.1   Voraussetzungen allgemein

 

Der Einsatz neuer Bauverfahren und innovativer Baustoffe, die Mechanisierung und Rationalisierung sowie der Bedeutungswandel des ganzheitlichen Bauens und die Begleitung eines Bauwerks "von der Wiege bis zur Bahre" führen zu tiefgreifenden Änderungen in der Bauplanung, Bauausführung und besonders im Baumanagement für alle am Bau Beteiligten.

 

In der gesamten Projektabwicklung, besonders in der Bauausführung müssen deshalb viele Voraussetzungen erfüllt sein, um ein den Vorgaben und Qualitätsanforderungen entsprechendes Ergebnis sicherzustellen:

 

   Klare und eindeutige Aussagen, schriftlich, mündlich und in Zeichnungen, präzise Formulierungen in Verträgen, Beschreibungen, Leistungsverzeichnissen, Bautagebüchern usw. mit möglichst korrekten Begriffen nach allgemeingültigen Regeln (z.B. VOB, Normen) vermeiden Missverständnisse, die sonst sehr häufig zu sachlich-fachlichen Unsicherheiten, zu Mängeln, Streit und zusätzlichen Kosten führen.

 

   Alle Vertragsunterlagen müssen vollständig vorhanden und schlüssig geordnet sein (zweckmäßiges Ablagesystem).

 

   In einem Qualitätssicherungs-Handbuch ist das Qualitätsmanagementsystem des Unternehmens - oder von Unternehmensteilen - in den wesentlichen Zügen zu dokumentieren.

 

   Durch Lob und Anerkennung der Leistungen jedes Handwerkers und jeder Führungskraft, die qualitätsorientiert arbeitet, sind alle Beteiligten zu motivieren, ihren Einsatz für ein vertragsgemäßes und hochwertiges Ergebnis fortzuführen und zu steigern. Anregungen und Verbesserungsvorschläge sind zu fördern, zu würdigen und zu honorieren.

 

   Qualitätssicherung als "Gebot der Zeit" ist allen Projektbeteiligten deutlich zu machen. Qualität in höchster Priorität zu sehen ist wesentlicher Bestandteil der Motivation.

 

   Die Aus- und Fortbildung aller Mitarbeiter zu qualitätsbewusstem Handeln wie zur Erweiterung des Fachwissens in Theorie und Praxis muss als Unternehmensziel erklärt und organisatorisch geregelt sein sowie laufend betrieben werden.

 

2.2   Büroorganisation

 

Die Büroorganisation der Projekt- und Bauleitung muss dem Schwierigkeitsgrad und dem Umfang des Projektes angepasst sein. Im Unternehmen sind für Planer, Kalkulatoren, Einkäufer, Arbeitsvorbereiter und Bauleiter vorzuhalten:

 

   hochwertige Fachliteratur (z.B. Standard-Werke, Fachbücher bzw. CD-ROMs, Informations-Systeme für Baustoffe und Bauprodukte usw.),

 

   "anwenderfreundliche" Software in ausreichender Anzahl von Lizenzen,

 

   Internetzugänge mit Listen der wichtigsten Internetadressen usw.,

 

   nach Art und Umfang zweckmäßige Formulare, Organisationshilfen usw.

 

2.3   Projekt-Handbuch

 

Die großen Mengen an Texten, Zeichnungen und Berechnungen eines Bauprojektes sind häufig nur noch schwer zu übersehen und zu erfassen. Besonders für später hinzukommende Beteiligte, Planer wie Ausführungs­firmen, ist es oft schwer, sich im Gewirr der Vorgaben, Abkürzungen, technischen und organisatorischen Festlegungen usw. zurecht zu finden.

 

Deshalb ist es sinnvoll, die im Zuge der Projektentwicklung und der frühen Planungsphasen getroffenen Festlegungen in einem Projekt-Handbuch zusammenzufassen, das übersichtlich gegliedert alle wesentlichen Daten und Gesichtspunkte wiedergibt.

 

Dabei ist es von nachrangiger Bedeutung, ob das Projekt-Handbuch den Großteil der Daten selbst beinhaltet oder nur als gliederndes Verzeichnis der aktuell gültigen Projektunterlagen dient.

 

Wichtig ist, dass das Projekthandbuch

 

   von einer Stelle betreut und regelmäßig aktualisiert wird,

 

   leicht und fehlerfrei von den Benutzern nachgeführt werden kann, z.B. durch Herausgabe von Austauschseiten,

 

   bezüglich der dort behandelten Teile vollständig und damit

 

   insgesamt "zuverlässig" ist.

 

Als Grund-Gliederung bietet sich an:

 

   Nutzung und Qualitäten (Bau- und Raumprogramm, Raumbuch, Zeichnungen, Bau- und Leistungsbeschreibungen usw.)

 

   Kosten und Finanzierung (Kostenermittlungen, Finanzierungs- und Zahlungspläne bzw. Haushaltsplanung und Mittelbereitstellung usw.)

 

   Ablauf und Termine (Planungs- und Bauablauf als Übersichts-/General­ablaufplan, Rahmen- und Einzel-/Detail-Terminpläne usw.)

 

   Projektorganisation und Sicherheit (Liste der Projektbeteiligten mit deren Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, Adresslisten usw., Organisations-, Planlauf- und Verfahrensschemata, SIGE-Plan und Sicherheitsregeln, Versicherungsrichtlinien, Baustellenordnung usw.)

 

Mit welchen Schwerpunkten und in welcher Reihenfolge ein Projekthandbuch sinnvoll erarbeitet wird, ist stark von der Struktur und Gleichartigkeit der Baumaßnahmen abhängig, die von einem Bauherrn bzw. einem Unternehmen überwiegend abgewickelt werden.

 

 

3.  Qualitätssicherung in der Bauausführung

 

3.1   Vorbereitung der Baustelle

 

Eine zweckmäßige Organisation der Baustelle erleichtert die vorgabengerechte und mängelfreie Ausführung der Leistungen wesentlich. Darüber hinaus birgt jede Baumaßnahme besondere Gefahren in sich. Die Verhältnisse auf der Baustelle ändern sich ständig, verschiedene Arbeiten werden gleichzeitig nebeneinander ausgeführt, so dass viele Sicherheits­einrichtungen und Maßnahmen oftmals mehreren Gewerken dienen.

 

Alles muss abgestimmt sein auf

 

   das Baugrundstück und sein Umfeld

     (Belange der Nachbarn, der Verkehrsträger usw.),

 

   die zu errichtenden Gebäude,

 

   die am Projekt tätigen Unternehmen,

 

   die bestehende und die geplante Erschließung,

 

   den vorgesehenen Bauablauf und die Termine.

 

3.2   Baubüro

 

Im Baubüro müssen Kopien aller Vertragsunterlagen und (Qualitäts-)Vor­gaben des Bauvorhabens geordnet vorliegen, unter anderem:

 

   Verträge mit allen Anlagen

 

   Alle Zeichnungen und notwendigen Details

 

   Berechnungen, Nachweise, Gutachten, Beweissicherungsdokumente

 

   Genehmigungsbescheide mit deren Auflagen, Anschlussbedingungen

 

   Verarbeitungs- und Montagerichtlinien der Baustoffe und Bauteile

 

   Zulassungen, Prüfzeugnisse (z.B. wegen der Montagebedingungen)

 

Die wichtigsten Regelwerke wie VOB, Landesbauordnung, grundlegende Normen, Tabellenbücher, Vorschriften zur Unfallverhütung und Entsorgung usw. müssen an der Baustelle zur Verfügung stehen.

 

3.3   Ausstattung des Baubüros und des Bauleiters

 

Die Ausstattung des Bauleiters, seine (Sicherheits-)Kleidung, der Zustand der Baustelleneinrichtung und des Baubüros, auch der Zuwege, der Baubeleuchtung, der Aufenthaltsräume und der sanitären Anlagen, sollen vorbildlich für das angestrebte Qualitätsniveau auf alle Beteiligten wirken.

 

An der Baustelle sollten daher neben der üblichen Büroausstattung (incl. Telefon, Fax und Kopiergerät) z.B. immer greifbar sein:

 

   Thermometer (mit Min-Max-Anzeige)

 

   (Laser-)Nivelliergerät mit -latte

 

   Wasserwaage, Senklot

 

   Elektronisches Entfernungsmessgerät

 

   Bandmaß

 

   Geometerstab (3m-Zollstock)

 

   Schieblehre

 

   RAL-Farbkarte

 

Die Ausrüstung des Bauleiters muss seiner Aufgabe entsprechen. Bei jedem Gang an die Baustelle sollte der Bauleiter mindestens bei sich haben:

 

   Grundrisszeichnungen, ggf. verkleinert

 

   Schreibgerät und Schreibpapier

 

   Hand-Diktiergerät

 

   Fotoapparat (mit Dateneinblendung)

 

   Meterstab (Zollstock)

 

   (Öl-)Kreide, Blei-/Markierstift

 

   Taschenlampe

 

   Taschenmesser (Offiziersmesser)

 

   Taschen-Spiegel (für enge Hohlräume)

 

3.4   Bauausführung

 

Schwerpunkt des Werks ist die Qualitätssicherung in der Bauausführung. Im Hauptteil sind gewerkeweise Stichworte und Hinweise zusammengestellt. Hier wird daher nur allgemein auf die Bauausführung eingegangen.

 

   Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung ist die Aufgabe aller am Bau Tätigen.

 

   Jede Führungskraft muss die geltenden Qualitätsvorgaben und Prüfkriterien kennen.

 

   Die umfassende Einweisung aller Unternehmer, Poliere, Montageleiter, Vorarbeiter und Facharbeiter an der Baustelle ist äußerst wichtig.

 

   Alle notwendigen Ausführungsunterlagen (zur Ausführung freigegebene Zeichnungen, Leistungsverzeichnisse, Verarbeitungsrichtlinien usw.) müssen jederzeit vor Ort - bei Polieren, Montageleitern, Vorarbeitern wie bei der Bauleitung - zur Verfügung stehen.

 

   Für ausländische Arbeitnehmer muss sichergestellt sein, dass deutsch sprechende Landsleute oder Dolmetscher die Inhalte der Ausführungsunterlagen vollständig und zuverlässig weitergeben.

 

   Angelieferte Bauelemente und Baustoffe sind unmittelbar auf Übereinstimmung mit den Verträgen und Ausführungsunterlagen zu prüfen.

 

   In regelmäßigen Besprechungen sind die Leistungsvorgaben vorausschauend zu erläutern, Arbeitsabläufe und Schnittstellen im Detail abzustimmen, Fragen zu klären und Probleme auszuräumen. Wöchentliche Jour-fixe-Termine bieten sich an.

 

   Durch laufende Kontrollen - mit Information der Beteiligten - ist sicherzustellen, dass Mängel, Nachlässigkeiten, mangelnde Sicherheitsmaßnahmen und fehlende Leistungen sofort erkannt und unverzüglich beseitigt bzw. ergänzt werden, damit nicht nachhängende Mängelbeseitigungen oder Leistungslücken die Folgearbeiten behindern.

 

   Schutzmaßnahmen für (teil-)fertige Leistungen sind sofort zu veranlassen und laufend zu unterhalten. Durchfeuchtungen sind zu vermeiden; Tagwasser muss frühzeitig aus dem Bau ferngehalten werden. Die Vorflut ist früh herzustellen und dauernd vorzuhalten.

 

   Das umweltgerechte Entsorgen von Baustoffresten und Abfall ist wirksam zu organisieren. Alle Arbeitsstellen sind frei von Schutt, aufgeräumt und sauber zu halten. Tägliches Aufräumen ermöglicht Übersicht, Kontrolle der Leistungen und effektives Weiterarbeiten am nächsten Tag.

 

   Die Dokumentation der laufenden Arbeiten und ihrer Überwachung - besonders der bauherrnseitigen Anordnungen vor Ort - ist von Anfang an konsequent sicherzustellen (Bautagebuch täglich führen und gegenzeichnen lassen!). Durch Maßkontrollen, Fotos, Sammeln von Packzetteln, Protokollen von Begehungen usw. ist laufend die Qualität der erbrachten Leistungen zu belegen.

 

   Durch rechtzeitige Zwischen-, Teil- und Endabnahmen der (Nachunternehmer-) Leistungen sowie sofortiges Veranlassen der Mängelbeseitigung und der Ausführung von Restleistungen ist die vertragsgemäße Erbringung aller Leistungen sicherzustellen und nachzuweisen.

 

 

4.  Qualitätssicherung an der Baustelle

 

Der Kosten- und Termindruck seitens der Auftraggeber wie die unterschiedlichen Interessen der Partner, die an der Planung, am Bau und an der Finanzierung beteiligt sind, verlangen eine straffe Organisation des Bauablaufs - der Domäne des Baumeisters alter Prägung.

 

Die Organisation der Baustelle muss auf das Baugrundstück, die zu errichtenden Gebäude, die am Projekt tätigen Unternehmer, die Erschließung, den geplanten Bauablauf, die Belange der Nachbarn, der Verkehrsträger usw. zweckmäßig abgestimmt sein. Es bedarf des Koordinators, der im Projektteam die Fäden fest in der Hand hält.

 

4.1   Baustelleneinrichtungsplan

 

Die Bedeutung des Baustelleneinrichtungsplanes für die ordnungsgemäße, termingerechte und wirtschaftliche Abwicklung einer Baumaßnahme wird häufig unterschätzt. Er bildet eine wichtige Grundlage für fast alle Vorgänge an der Baustelle und stellt deshalb ein grundlegendes Steuerungsinstrument dar.

 

Der Baustelleneinrichtungsplan muß daher alle für die Bauabwicklung wichtigen Aspekte zeigen:

 

   Gegebenheiten des Grundstücks mit Straßen, Nachbargrundstücken und deren Nutzung/Bebauung, Ergebnisse von Erkundungen, vorhandene Ver- und Entsorgungstrassen, Zäune, zu erhaltender Bewuchs, Gelände- und Straßenhöhen usw.

 

   Vermessungsmarken, Höhenbolzen, Nordpfeil usw.

 

   Geplante Bebauung mit deren Höhen, Eingänge, neue Ver- und Entsorgungstrassen, spätere Geländegestaltung u. ä.

 

   Verkehrserschließung, Baustraßen mit Be- und Entlade- sowie Fahrzeugstellflächen, Verkehrssicherung und -beschilderung, Baugrubenzufahrt, Fahrzeug-/Reifen-Waschanlage usw.

 

   Bauzaun mit Toren, Beleuchtung, Bauschild

 

   Baugruben mit deren Begrenzung und Sicherung, Verbauarten, Böschungswinkel, Bermen, Oberboden- und Aushub-Lagerflächen

 

   Anlagen zur Wasserhaltung, Vorflut

 

   Lager und Arbeitsflächen, z.B. Schal- und Biegeplätze, ggf. für verschiedene Bauphasen

 

   Stellplätze für Großgeräte, z.B. Betonpumpen, Silos, Mischanlagen

 

   Aufenthalts-, Büro-, Werkzeug- und Material-Container oder -Buden, ggf. Wohnlager und Werkstätten

 

   Hebezeuge wie Krane, Bauaufzüge usw. mit deren Kenndaten, Stellflächen, Fundamenten, Gleisen, Schwenkbereichen usw.

 

   Sanitär- und Sicherheitseinrichtungen, Erste-Hilfe-Station, Feuerwehranfahrten, "Schwarzes Brett"

 

   Baustrom- und Bauwasserversorgung, auch Unterverteiler in den Geschossen, Entsorgungscontainer, Abfall-Sammelplätze usw.

 

Der Baustelleneinrichtungsplan ist mit den betroffenen Projektbeteiligten und evtl. mit Nachbarn, Behörden und Nachunternehmern abzustimmen. Er ist ggf. schon vor Baubeginn für verschiedene Bauphasen zu konzipieren und während der Ausführung fortzuschreiben.

 

4.2   Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

 

Baustellen sind gefährliche Arbeitsbereiche. Besondere Gefahrensituationen ergeben sich aus den sich ständig ändernden Verhältnissen, den Witterungseinflüssen, dem Termindruck und insbesondere daraus, dass die Arbeiten von Beschäftigten verschiedener Gewerke gleichzeitig oder unmittelbar nacheinander ausgeführt werden.

 

Deshalb sind Bauvorhaben so zu planen, dass die Beschäftigten, besonders wenn mehrere Firmen gleichzeitig tätig sind und bei Einflüssen aus laufendem Betrieb, nicht gefährdet werden.

 

Inhalte des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sind bei der Planung und Disposition der Ausführung:

 

   Auflistung aller Tätigkeiten (Gewerke) unter Berücksichtigung ihres zeitlichen Ablaufes (ggf. in Anlehnung an den Bauablaufplan, z.B. in Form eines Balkendiagramms)

 

   Erforderliche Maßnahmen; Verweis auf die anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen, Pläne und Anweisungen

 

   Koordinierungsmaßnahmen zur Beseitigung bzw. Minimierung gegenseitiger Gefährdungen (z.B. Regeln für Schweiß- und Montagearbeiten)

 

   Verweis auf baustellenspezifische Regelungen

 

   Einrichtungen, die zur Verwendung durch mehrere Gewerke geplant sind bzw. gestellt werden

 

   Ausschreibung der gemeinsam genutzten Einrichtungen incl. deren Vorhaltung/Prüfung; Verweis auf die Positionen der Leistungsverzeichnisse

 

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ist in der Ausführung durch Anpassung bzw. Änderung der Angaben fortzuschreiben.

 

4.3   Baustellenordnung

 

Ein reibungsloser Betrieb der Baustelle ist Voraussetzung für qualitativ hochwertige Leistungen. Um alle Beteiligten einheitlich anweisen zu können, sich geordnet und sicherheitsbewusst zu verhalten, empfiehlt es sich, neben dem SIGE-Plan eine Baustellenordnung vorzugeben, die auch als Bestandteil der Nachunternehmer-Verträge zu erklären ist.

 

Die Baustellenordnung sollte im wesentlichen regeln:

 

   Verantwortlicher Bauleiter und dessen Vertretung

 

   Verantwortlicher Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

 

   An- und Abmeldung bzw. Koordination von Tätigkeiten, Transporten, Sperrungen, Flächen-Belegungen außen und ggf. im Bau

 

   Schlüssel-Recht und -Ausgabe

 

   Sicherheitsvorschriften, Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Sicherheitseinrichtungen

 

   Verhalten bei Unfällen und Schadensereignissen, Haftungshinweise

 

   Schutz der eigenen und fremder Leistungen, ggf. auch die Bewachung

 

   Umgang mit allgemein nutzbaren sanitären und sonstigen Einrichtungen, mit Bauwasser und Baustrom, mit Treibstoffen, Flaschengas usw.

 

   Reinigungs- und Aufräumarbeiten, Abfallentsorgung, Nutzung von Abfallcontainern

 

   Organisatorische Regeln bezüglich Tagelohn-, Schicht-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, Abnahmen, Aufmaßen, Werbung, Bauschild usw.

 

   Konsequenzen bei Fehlverhalten

 

 

5.  Schlussbemerkung

 

Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung sind nur durch Zusammen­arbeit aller Baubeteiligter erreichbar. Der Qualitätsgedanke muss die gesamte Organisation der Unternehmer wie die des einzelnen Bauprojekts durchdringen, so dass alle konsequent "an einem Strangende ziehen". Dabei ist Voraussetzung, dass alle Leistungen, Abläufe und Termine sorgfältig und frühzeitig durchdacht und geplant sowie Materialien und Konstruktionen zweckentsprechend gewählt werden.

 

Das Werk "Qualitätssicherung im Schlüsselfertigen Bauen" versucht, zur Ausführung der einzelnen Gewerke Anregungen und Hinweise zu geben. Es bedarf der laufenden Aktualisierung und Erweiterung, denn Qualitätssicherung ist ein stetiger, nicht endender Vorgang. Alle Nutzer werden daher höflichst um Vorschläge für Verbesserungen gebeten.

 

 

Mainz, im August 2005

 

Erich Klärner und Albert Schwörer

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