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Inhaltsübersicht
1. Grundregeln der Qualitätssicherung
2. Qualitätssicherung in der Projektabwicklung
2.1 Voraussetzungen allgemein
2.2 Büroorganisation
2.3 Projekt-Handbuch
3. Qualitätssicherung in der Bauausführung
3.1 Vorbereitung der Baustelle
3.2 Baubüro
3.3 Ausstattung des Baubüros und des Bauleiters
3.4 Bauausführung
4. Qualitätssicherung an der Baustelle
4.1 Baustelleneinrichtungsplan
4.2 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
4.3 Baustellenordnung
5. Schlussbemerkung
Bauen ist ein weites Feld
- trotz Normierung und Standardisierung, trotz ganzheitlichen und
schlüsselfertigen Bauens, trotz Automatisierung und Vorfertigung. Jedes
Bauwerk ist ein Unikat, verlangt Geschick und Kenntnisse, besonders aber
Übersicht. Im Zeitalter von Computergrafik und e-mail-Kommunikation ist
der Baumanager, der früher im koordinierenden Baumeister personifiziert
war, verstärkt gefordert. Die Ansprüche an Architekten und Ingenieure
sind größer, ihr Einsatz ist breiter geworden.
Qualität kennzeichnet seit jeher
handwerkliche und industrielle Leistung. Die Qualitätssicherung im
Bauwesen bleibt tägliche Aufgabe. Sie führt zur Zufriedenheit des
Bauherrn als Kunde mit den Leistungen des (General-) Unternehmers während
der Erstellung und mit dem fertigen Objekt wie bei dessen Nutzung und
Betreuung. Die rasante technische Entwicklung, die Globalisierung der
Märkte und die Zwänge der EU-Normen fordern eine neue Dimension der
Qualitätssicherung, denn die Zufriedenheit des Kunden ist Grundbedingung
für ein gesundes Unternehmen. Für alle Partner, Bauherren, Planer und
Unternehmer, ist dabei wichtig, dass der Aufwand für Auseinandersetzungen
und Mängelbeseitigung möglichst gering bleibt.
Die Anforderungen an die
Qualitätssicherung sind vielfältig. Die Vorgaben, Ziele und
Wünsche beziehen sich auf die funktionale, wirtschaftliche,
gestalterische, technische und ökologische Qualität des fertigen
Objektes ebenso wie auf die reibungslose Abwicklung, die sichere und
mängelfreie Herstellung sowie die kosten- und termingerechte
Fertigstellung.
1. Grundregeln der Qualitätssicherung
Die
grundlegenden Voraussetzungen zur Qualitätsverbesserung und
Qualitätssicherung sind stichwortartig dargestellt:
○ Alle Projektbeteiligten müssen als kooperativ
arbeitendes Team bedingungslos das gemeinsame Ziel verfolgen, ein qualitativ
einwandfreies, den Anforderungen voll entsprechendes Bauwerk zu schaffen.
○ Jede Tätigkeit in der Planung,
Beschaffung/Beauftragung und Ausführung hat Einfluss auf die Qualität
des Bauwerks.
○ Das Vermeiden von Fehlern und Mängeln wie das
Erkennen der Ursachen müssen in allen Projektphasen einen hohen
Stellenwert haben.
○ Nur die Sicherung der Qualität von Anfang an
führt zum erwarteten Ergebnis, spart Ärger, Geld und Zeit, weil
Änderungen, Fehlerkorrekturen, Rechtfertigungen usw. vermieden werden.
Deshalb gilt der Grundsatz: "Mach’ es lieber gleich
richtig!"
○ Nur eine sorgfältige, durchdachte und
vollständige Planung unter Beachtung aller Vorgaben und Rahmenbedingungen
ermöglicht eine anforderungsgerechte Ausschreibung, Beauftragung und
Ausführung.
○ Nur klare und eindeutige Verträge zwischen allen
Beteiligten (Bauherr / Generalunternehmer / Nachunternehmer bzw. Lieferant ...)
bieten eine sichere Basis für die vertragsgerechte, korrekte und
mängelfreie Ausführung der Leistungen.
○ Klare, eindeutige organisatorische Regelungen der
Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, der Anweisungsbefugnisse und der
Informationspflichten mit Bestimmung des verantwortlichen Projektleiters wie
des Bauleiters nach der Landesbauordnung sind Voraussetzung für eine
geordnete und damit effektive Zusammenarbeit der Beteiligten.
○ Die Schnittstellen zwischen den Leistungen der
Vertragspartner bedürfen in der Planung wie in der Bauausführung der
besonderen Aufmerksamkeit.
○ Eine kostengerechte Vergütung und wirtschaftliche
Abwicklung steigert die Leistungsbereitschaft der Beteiligten und sichert die
Erfüllung der Qualitätsvorgaben.
○ Realistische Termine und deren Einhaltung verringern
Fehlerquellen. Starker Termindruck, Ablaufstörungen und Arbeitspausen
bilden Risiken für die einwandfreie Ausführung der Leistungen und
für die Einhaltung der Kosten.
○ Eine durchdachte, vorausschauende Baustellenlogistik
reduziert Fehlerquellen, Aufwand und Verluste; sie trägt erheblich zum
Projekterfolg bei.
○ Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung an der Baustelle
fördern die Qualität der Leistungen und helfen Fehler zu vermeiden.
○ Eine durchgehend vollständige, schlüssig
geordnete und evtl. durch Beteiligte oder Dritte (z.B. Gutachter)
bestätigte Dokumentation aller wichtigen Einzelheiten der Lieferungen und
Leistungen belegt die ordnungsgemäße Erfüllung und bietet
Sicherheit gegen unberechtigte Ansprüche.
Qualität entsteht nicht von selbst.
Man muss sie wollen und diesen Willen nachdrücklich in die Tat umsetzen.
Deshalb ist es Sache jedes Projektbeteiligten, die Qualität seiner
Leistungen zu sichern, nachzuweisen und möglichst ständig weiter zu
verbessern.
2. Qualitätssicherung in der Projektabwicklung
2.1 Voraussetzungen allgemein
Der Einsatz neuer Bauverfahren
und innovativer Baustoffe, die Mechanisierung und Rationalisierung sowie der
Bedeutungswandel des ganzheitlichen Bauens und die Begleitung eines Bauwerks
"von der Wiege bis zur Bahre" führen zu tiefgreifenden
Änderungen in der Bauplanung, Bauausführung und besonders im
Baumanagement für alle am Bau Beteiligten.
In der gesamten
Projektabwicklung, besonders in der Bauausführung müssen deshalb
viele Voraussetzungen erfüllt sein, um ein den Vorgaben und
Qualitätsanforderungen entsprechendes Ergebnis sicherzustellen:
○ Klare und eindeutige Aussagen, schriftlich,
mündlich und in Zeichnungen, präzise Formulierungen in
Verträgen, Beschreibungen, Leistungsverzeichnissen, Bautagebüchern
usw. mit möglichst korrekten Begriffen nach allgemeingültigen Regeln
(z.B. VOB, Normen) vermeiden Missverständnisse, die sonst sehr häufig
zu sachlich-fachlichen Unsicherheiten, zu Mängeln, Streit und
zusätzlichen Kosten führen.
○ Alle Vertragsunterlagen müssen vollständig
vorhanden und schlüssig geordnet sein (zweckmäßiges
Ablagesystem).
○ In einem Qualitätssicherungs-Handbuch ist das
Qualitätsmanagementsystem des Unternehmens - oder von Unternehmensteilen -
in den wesentlichen Zügen zu dokumentieren.
○ Durch Lob und Anerkennung der Leistungen jedes Handwerkers
und jeder Führungskraft, die qualitätsorientiert arbeitet, sind alle
Beteiligten zu motivieren, ihren Einsatz für ein
vertragsgemäßes und hochwertiges Ergebnis fortzuführen und zu
steigern. Anregungen und Verbesserungsvorschläge sind zu fördern, zu
würdigen und zu honorieren.
○ Qualitätssicherung als "Gebot der Zeit"
ist allen Projektbeteiligten deutlich zu machen. Qualität in höchster
Priorität zu sehen ist wesentlicher Bestandteil der Motivation.
○ Die Aus- und Fortbildung aller Mitarbeiter zu qualitätsbewusstem
Handeln wie zur Erweiterung des Fachwissens in Theorie und Praxis muss als
Unternehmensziel erklärt und organisatorisch geregelt sein sowie laufend
betrieben werden.
2.2 Büroorganisation
Die Büroorganisation der
Projekt- und Bauleitung muss dem Schwierigkeitsgrad und dem Umfang des
Projektes angepasst sein. Im Unternehmen sind für Planer, Kalkulatoren,
Einkäufer, Arbeitsvorbereiter und Bauleiter vorzuhalten:
○ hochwertige Fachliteratur (z.B. Standard-Werke,
Fachbücher bzw. CD-ROMs, Informations-Systeme für Baustoffe und
Bauprodukte usw.),
○ "anwenderfreundliche" Software in
ausreichender Anzahl von Lizenzen,
○ Internetzugänge mit Listen der wichtigsten
Internetadressen usw.,
○ nach Art und Umfang zweckmäßige Formulare,
Organisationshilfen usw.
2.3 Projekt-Handbuch
Die großen Mengen an
Texten, Zeichnungen und Berechnungen eines Bauprojektes sind häufig nur
noch schwer zu übersehen und zu erfassen. Besonders für später
hinzukommende Beteiligte, Planer wie Ausführungsfirmen, ist es oft
schwer, sich im Gewirr der Vorgaben, Abkürzungen, technischen und
organisatorischen Festlegungen usw. zurecht zu finden.
Deshalb ist es sinnvoll, die im
Zuge der Projektentwicklung und der frühen Planungsphasen getroffenen Festlegungen
in einem Projekt-Handbuch zusammenzufassen, das übersichtlich gegliedert
alle wesentlichen Daten und Gesichtspunkte wiedergibt.
Dabei ist es von nachrangiger
Bedeutung, ob das Projekt-Handbuch den Großteil der Daten selbst
beinhaltet oder nur als gliederndes Verzeichnis der aktuell gültigen
Projektunterlagen dient.
Wichtig ist, dass das
Projekthandbuch
○ von einer Stelle betreut und
regelmäßig aktualisiert wird,
○ leicht und fehlerfrei von den Benutzern nachgeführt
werden kann, z.B. durch Herausgabe von Austauschseiten,
○ bezüglich der dort behandelten Teile
vollständig und damit
○ insgesamt "zuverlässig" ist.
Als Grund-Gliederung bietet
sich an:
○ Nutzung und Qualitäten (Bau- und Raumprogramm,
Raumbuch, Zeichnungen, Bau- und Leistungsbeschreibungen usw.)
○ Kosten und Finanzierung (Kostenermittlungen,
Finanzierungs- und Zahlungspläne bzw. Haushaltsplanung und
Mittelbereitstellung usw.)
○ Ablauf und Termine (Planungs- und Bauablauf als
Übersichts-/Generalablaufplan, Rahmen- und
Einzel-/Detail-Terminpläne usw.)
○ Projektorganisation und Sicherheit (Liste der
Projektbeteiligten mit deren Aufgaben, Zuständigkeiten und
Verantwortlichkeiten, Adresslisten usw., Organisations-, Planlauf- und
Verfahrensschemata, SIGE-Plan und Sicherheitsregeln, Versicherungsrichtlinien,
Baustellenordnung usw.)
Mit welchen Schwerpunkten und
in welcher Reihenfolge ein Projekthandbuch sinnvoll erarbeitet wird, ist stark
von der Struktur und Gleichartigkeit der Baumaßnahmen abhängig, die
von einem Bauherrn bzw. einem Unternehmen überwiegend abgewickelt werden.
3. Qualitätssicherung in der Bauausführung
3.1 Vorbereitung der Baustelle
Eine zweckmäßige
Organisation der Baustelle erleichtert die vorgabengerechte und
mängelfreie Ausführung der Leistungen wesentlich. Darüber hinaus
birgt jede Baumaßnahme besondere Gefahren in sich. Die Verhältnisse
auf der Baustelle ändern sich ständig, verschiedene Arbeiten werden
gleichzeitig nebeneinander ausgeführt, so dass viele Sicherheitseinrichtungen
und Maßnahmen oftmals mehreren Gewerken dienen.
Alles muss abgestimmt sein auf
○ das Baugrundstück und sein Umfeld
(Belange der Nachbarn, der
Verkehrsträger usw.),
○ die zu errichtenden Gebäude,
○ die am Projekt tätigen Unternehmen,
○ die bestehende und die geplante Erschließung,
○ den vorgesehenen Bauablauf und die Termine.
3.2 Baubüro
Im Baubüro müssen
Kopien aller Vertragsunterlagen und (Qualitäts-)Vorgaben des
Bauvorhabens geordnet vorliegen, unter anderem:
○ Verträge mit allen Anlagen
○ Alle Zeichnungen und notwendigen Details
○ Berechnungen, Nachweise, Gutachten,
Beweissicherungsdokumente
○ Genehmigungsbescheide mit deren Auflagen,
Anschlussbedingungen
○ Verarbeitungs- und Montagerichtlinien der Baustoffe und
Bauteile
○ Zulassungen, Prüfzeugnisse (z.B. wegen der
Montagebedingungen)
Die wichtigsten Regelwerke wie
VOB, Landesbauordnung, grundlegende Normen, Tabellenbücher, Vorschriften
zur Unfallverhütung und Entsorgung usw. müssen an der Baustelle zur
Verfügung stehen.
3.3 Ausstattung des Baubüros und des Bauleiters
Die Ausstattung des Bauleiters,
seine (Sicherheits-)Kleidung, der Zustand der Baustelleneinrichtung und des
Baubüros, auch der Zuwege, der Baubeleuchtung, der Aufenthaltsräume
und der sanitären Anlagen, sollen vorbildlich für das angestrebte
Qualitätsniveau auf alle Beteiligten wirken.
An der Baustelle sollten daher
neben der üblichen Büroausstattung (incl. Telefon, Fax und
Kopiergerät) z.B. immer greifbar sein:
○ Thermometer (mit Min-Max-Anzeige)
○ (Laser-)Nivelliergerät mit -latte
○ Wasserwaage, Senklot
○ Elektronisches Entfernungsmessgerät
○ Bandmaß
○ Geometerstab (3m-Zollstock)
○ Schieblehre
○ RAL-Farbkarte
Die Ausrüstung des
Bauleiters muss seiner Aufgabe entsprechen. Bei jedem Gang an die Baustelle
sollte der Bauleiter mindestens bei sich haben:
○ Grundrisszeichnungen, ggf. verkleinert
○ Schreibgerät und Schreibpapier
○ Hand-Diktiergerät
○ Fotoapparat (mit Dateneinblendung)
○ Meterstab (Zollstock)
○ (Öl-)Kreide, Blei-/Markierstift
○ Taschenlampe
○ Taschenmesser (Offiziersmesser)
○ Taschen-Spiegel (für enge Hohlräume)
3.4 Bauausführung
Schwerpunkt des Werks ist die
Qualitätssicherung in der Bauausführung. Im Hauptteil sind
gewerkeweise Stichworte und Hinweise zusammengestellt. Hier wird daher nur
allgemein auf die Bauausführung eingegangen.
○ Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung
ist die Aufgabe aller am Bau Tätigen.
○ Jede Führungskraft muss die geltenden
Qualitätsvorgaben und Prüfkriterien kennen.
○ Die umfassende Einweisung aller Unternehmer, Poliere,
Montageleiter, Vorarbeiter und Facharbeiter an der Baustelle ist
äußerst wichtig.
○ Alle notwendigen Ausführungsunterlagen (zur
Ausführung freigegebene Zeichnungen, Leistungsverzeichnisse,
Verarbeitungsrichtlinien usw.) müssen jederzeit vor Ort - bei Polieren,
Montageleitern, Vorarbeitern wie bei der Bauleitung - zur Verfügung
stehen.
○ Für ausländische Arbeitnehmer muss
sichergestellt sein, dass deutsch sprechende Landsleute oder Dolmetscher die
Inhalte der Ausführungsunterlagen vollständig und zuverlässig
weitergeben.
○ Angelieferte Bauelemente und Baustoffe sind unmittelbar
auf Übereinstimmung mit den Verträgen und Ausführungsunterlagen
zu prüfen.
○ In regelmäßigen Besprechungen sind die
Leistungsvorgaben vorausschauend zu erläutern, Arbeitsabläufe und
Schnittstellen im Detail abzustimmen, Fragen zu klären und Probleme
auszuräumen. Wöchentliche Jour-fixe-Termine bieten sich an.
○ Durch laufende Kontrollen - mit Information der
Beteiligten - ist sicherzustellen, dass Mängel, Nachlässigkeiten,
mangelnde Sicherheitsmaßnahmen und fehlende Leistungen sofort erkannt und
unverzüglich beseitigt bzw. ergänzt werden, damit nicht
nachhängende Mängelbeseitigungen oder Leistungslücken die
Folgearbeiten behindern.
○ Schutzmaßnahmen für (teil-)fertige Leistungen
sind sofort zu veranlassen und laufend zu unterhalten. Durchfeuchtungen sind zu
vermeiden; Tagwasser muss frühzeitig aus dem Bau ferngehalten werden. Die
Vorflut ist früh herzustellen und dauernd vorzuhalten.
○ Das umweltgerechte Entsorgen von Baustoffresten und
Abfall ist wirksam zu organisieren. Alle Arbeitsstellen sind frei von Schutt,
aufgeräumt und sauber zu halten. Tägliches Aufräumen
ermöglicht Übersicht, Kontrolle der Leistungen und effektives
Weiterarbeiten am nächsten Tag.
○ Die Dokumentation der laufenden Arbeiten und ihrer
Überwachung - besonders der bauherrnseitigen Anordnungen vor Ort - ist von
Anfang an konsequent sicherzustellen (Bautagebuch täglich führen und
gegenzeichnen lassen!). Durch Maßkontrollen, Fotos, Sammeln von
Packzetteln, Protokollen von Begehungen usw. ist laufend die Qualität der
erbrachten Leistungen zu belegen.
○ Durch rechtzeitige Zwischen-, Teil- und Endabnahmen der
(Nachunternehmer-) Leistungen sowie sofortiges Veranlassen der
Mängelbeseitigung und der Ausführung von Restleistungen ist die
vertragsgemäße Erbringung aller Leistungen sicherzustellen und nachzuweisen.
4. Qualitätssicherung an der Baustelle
Der Kosten- und Termindruck
seitens der Auftraggeber wie die unterschiedlichen Interessen der Partner, die
an der Planung, am Bau und an der Finanzierung beteiligt sind, verlangen eine
straffe Organisation des Bauablaufs - der Domäne des Baumeisters alter
Prägung.
Die Organisation der Baustelle
muss auf das Baugrundstück, die zu errichtenden Gebäude, die am
Projekt tätigen Unternehmer, die Erschließung, den geplanten
Bauablauf, die Belange der Nachbarn, der Verkehrsträger usw.
zweckmäßig abgestimmt sein. Es bedarf des Koordinators, der im
Projektteam die Fäden fest in der Hand hält.
4.1 Baustelleneinrichtungsplan
Die Bedeutung des
Baustelleneinrichtungsplanes für die ordnungsgemäße,
termingerechte und wirtschaftliche Abwicklung einer Baumaßnahme wird
häufig unterschätzt. Er bildet eine wichtige Grundlage für fast
alle Vorgänge an der Baustelle und stellt deshalb ein grundlegendes
Steuerungsinstrument dar.
Der Baustelleneinrichtungsplan
muß daher alle für die Bauabwicklung wichtigen Aspekte zeigen:
○ Gegebenheiten des Grundstücks mit Straßen,
Nachbargrundstücken und deren Nutzung/Bebauung, Ergebnisse von
Erkundungen, vorhandene Ver- und Entsorgungstrassen, Zäune, zu erhaltender
Bewuchs, Gelände- und Straßenhöhen usw.
○ Vermessungsmarken, Höhenbolzen, Nordpfeil usw.
○ Geplante Bebauung mit deren Höhen, Eingänge,
neue Ver- und Entsorgungstrassen, spätere Geländegestaltung u.
ä.
○ Verkehrserschließung, Baustraßen mit Be- und
Entlade- sowie Fahrzeugstellflächen, Verkehrssicherung und -beschilderung,
Baugrubenzufahrt, Fahrzeug-/Reifen-Waschanlage usw.
○ Bauzaun mit Toren, Beleuchtung, Bauschild
○ Baugruben mit deren Begrenzung und Sicherung,
Verbauarten, Böschungswinkel, Bermen, Oberboden- und
Aushub-Lagerflächen
○ Anlagen zur Wasserhaltung, Vorflut
○ Lager und Arbeitsflächen, z.B. Schal- und
Biegeplätze, ggf. für verschiedene Bauphasen
○ Stellplätze für Großgeräte, z.B.
Betonpumpen, Silos, Mischanlagen
○ Aufenthalts-, Büro-, Werkzeug- und
Material-Container oder -Buden, ggf. Wohnlager und Werkstätten
○ Hebezeuge wie Krane, Bauaufzüge usw. mit deren
Kenndaten, Stellflächen, Fundamenten, Gleisen, Schwenkbereichen usw.
○ Sanitär- und Sicherheitseinrichtungen,
Erste-Hilfe-Station, Feuerwehranfahrten, "Schwarzes Brett"
○ Baustrom- und Bauwasserversorgung, auch Unterverteiler
in den Geschossen, Entsorgungscontainer, Abfall-Sammelplätze usw.
Der Baustelleneinrichtungsplan
ist mit den betroffenen Projektbeteiligten und evtl. mit Nachbarn,
Behörden und Nachunternehmern abzustimmen. Er ist ggf. schon vor Baubeginn
für verschiedene Bauphasen zu konzipieren und während der
Ausführung fortzuschreiben.
4.2 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Baustellen sind
gefährliche Arbeitsbereiche. Besondere Gefahrensituationen ergeben sich
aus den sich ständig ändernden Verhältnissen, den Witterungseinflüssen,
dem Termindruck und insbesondere daraus, dass die Arbeiten von
Beschäftigten verschiedener Gewerke gleichzeitig oder unmittelbar
nacheinander ausgeführt werden.
Deshalb sind Bauvorhaben so zu
planen, dass die Beschäftigten, besonders wenn mehrere Firmen gleichzeitig
tätig sind und bei Einflüssen aus laufendem Betrieb, nicht
gefährdet werden.
Inhalte des Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplanes sind bei der Planung und Disposition der
Ausführung:
○ Auflistung aller Tätigkeiten (Gewerke) unter
Berücksichtigung ihres zeitlichen Ablaufes (ggf. in Anlehnung an den
Bauablaufplan, z.B. in Form eines Balkendiagramms)
○ Erforderliche Maßnahmen; Verweis auf die
anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen, Pläne und Anweisungen
○ Koordinierungsmaßnahmen zur Beseitigung bzw.
Minimierung gegenseitiger Gefährdungen (z.B. Regeln für
Schweiß- und Montagearbeiten)
○ Verweis auf baustellenspezifische Regelungen
○ Einrichtungen, die zur Verwendung durch mehrere Gewerke
geplant sind bzw. gestellt werden
○ Ausschreibung der gemeinsam genutzten Einrichtungen
incl. deren Vorhaltung/Prüfung; Verweis auf die Positionen der
Leistungsverzeichnisse
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
ist in der Ausführung durch Anpassung bzw. Änderung der Angaben
fortzuschreiben.
4.3 Baustellenordnung
Ein reibungsloser Betrieb der
Baustelle ist Voraussetzung für qualitativ hochwertige Leistungen. Um alle
Beteiligten einheitlich anweisen zu können, sich geordnet und
sicherheitsbewusst zu verhalten, empfiehlt es sich, neben dem SIGE-Plan eine
Baustellenordnung vorzugeben, die auch als Bestandteil der
Nachunternehmer-Verträge zu erklären ist.
Die Baustellenordnung sollte im
wesentlichen regeln:
○ Verantwortlicher Bauleiter und dessen Vertretung
○ Verantwortlicher Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator
○ An- und Abmeldung bzw. Koordination von
Tätigkeiten, Transporten, Sperrungen, Flächen-Belegungen außen
und ggf. im Bau
○ Schlüssel-Recht und -Ausgabe
○ Sicherheitsvorschriften, Sicherheitsmaßnahmen,
Umgang mit Sicherheitseinrichtungen
○ Verhalten bei Unfällen und Schadensereignissen,
Haftungshinweise
○ Schutz der eigenen und fremder Leistungen, ggf. auch die
Bewachung
○ Umgang mit allgemein nutzbaren sanitären und
sonstigen Einrichtungen, mit Bauwasser und Baustrom, mit Treibstoffen,
Flaschengas usw.
○ Reinigungs- und Aufräumarbeiten, Abfallentsorgung,
Nutzung von Abfallcontainern
○ Organisatorische Regeln bezüglich Tagelohn-,
Schicht-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, Abnahmen, Aufmaßen, Werbung,
Bauschild usw.
○ Konsequenzen bei Fehlverhalten
5. Schlussbemerkung
Qualitätssicherung
und Qualitätsverbesserung sind nur durch Zusammenarbeit aller
Baubeteiligter erreichbar. Der Qualitätsgedanke muss die gesamte
Organisation der Unternehmer wie die des einzelnen Bauprojekts durchdringen, so
dass alle konsequent "an einem Strangende ziehen". Dabei ist
Voraussetzung, dass alle Leistungen, Abläufe und Termine sorgfältig
und frühzeitig durchdacht und geplant sowie Materialien und Konstruktionen
zweckentsprechend gewählt werden.
Das Werk
"Qualitätssicherung im Schlüsselfertigen Bauen" versucht,
zur Ausführung der einzelnen Gewerke Anregungen und Hinweise zu geben. Es
bedarf der laufenden Aktualisierung und Erweiterung, denn
Qualitätssicherung ist ein stetiger, nicht endender Vorgang. Alle Nutzer
werden daher höflichst um Vorschläge für Verbesserungen gebeten.
Mainz, im August 2005
Erich Klärner und Albert
Schwörer
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