|
Die
ausführlichen Checklisten der Einzelgewerke dienen dazu - von der Planung
über die Arbeitsvorbereitung und die Bauausführung bis zur Abnahme
und Übergabe - die vertraglich vereinbarten und vorgegebenen
Qualitäten zu sichern sowie deren Einhaltung umfassend zu dokumentieren.
Im
Büro wie an der Baustelle helfen umfangreiche Hinweise und Stichworte -
innerhalb der Gewerke wie an den Gewerke-Schnittstellen - den komplexen
Bauablauf vorgaben-, fach- und termingerecht zu realisieren.
Hauptansatz der
Stichworte und Hinweise ist, dass der Bauleiter im Schlüsselfertigen Bauen
○ sich zu Beginn seiner Tätigkeit an einem Objekt
einen Überblick über die vorkommenden Gewerke verschafft,
○ bei Durchsicht der
Projektunterlagen (Zeichnungen, Baubeschreibungen, Verträge mit Anlagen,
Leistungsverzeichnisse usw.) prüft, ob die Planungs- und
Qualitätsvorgaben ausreichend und eindeutig definiert sind,
○ im Zuge der weiteren
(Ausführungs-)Planung und der Nachunternehmer-Beauftragung gewerkeweise
die genaue Spezifikation der Leistungen klärt und dokumentiert,
○ die wichtigsten Normen und Regeln
findet,
○ rechtzeitig vor
Ausführungsbeginn der einzelnen Gewerke die Schnittstellen mit
Nachbargewerken koordiniert,
○ die Vorleistungen, vor allem
anderer Gewerke prüft bzw. den ordnungsgemäßen Abschluß
der Vorleistungen sicherstellt,
○ während der Ausführung
die Leistungen so steuert und überwacht sowie bekannte Fehlerquellen so
sorgfältig kontrolliert, dass die Planungs- und Qualitätsvorgaben
eingehalten und Schwachstellen erkannt werden,
○ veranlasst, dass Nachunternehmer
die Qualität ihrer Leistungen selbst sichern,
○ Mängel sofort beseitigen
lässt und die erbrachten Leistungen sorgfältig dokumentiert,
○ bei der Abnahme
Leistungslücken und -mängel (Erfüllungsmängel und
mögliche Mängelansprüche) sicher feststellt und nicht
übersieht,
○ die Qualität der Leistungen im
Verhältnis zum Bauherrn wie gegenüber dem Nachunternehmer umfassend
dokumentiert und damit u. a. die Grundlagen für eine ordnungsgemäße
Überwachung der Verjährungsfrist schafft,
○ die notwendigen Unterlagen für
den Gebäudebetrieb (Gebrauchs- und Wartungsanweisungen etc.)
zusammenstellt.
Zu
beachten ist, dass die Stichworte und Hinweise
○ keine Fragen zu den
Rechtsverhältnissen zwischen Bauherren, Planern, Unternehmern, Lieferanten
oder Behörden klären,
○ weder zu den zu erbringenden
Leistungen noch zur Vergütung oder zur terminlichen Abwicklung selbst
Stellung nehmen,
○ entsprechende vertragliche
Vereinbarungen oder Grundlagen, wie z. B. Normen, VOB/C usw. nicht ersetzen.
|