Qualitätssicherung im Schlüsselfertigen Bauen
- Hinweise zu Planung und Bauausführung -

Handhabung der Gewerke-Stichworte

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Die ausführlichen Checklisten der Einzelgewerke dienen dazu - von der Planung über die Arbeitsvorbereitung und die Bauausführung bis zur Abnahme und Übergabe - die vertraglich vereinbarten und vorgegebenen Qualitäten zu sichern sowie deren Einhaltung umfassend zu dokumentieren.

 

Im Büro wie an der Baustelle helfen umfangreiche Hinweise und Stichworte - innerhalb der Gewerke wie an den Gewerke-Schnittstellen - den komplexen Bauablauf vorgaben-, fach- und termingerecht zu realisieren.

 

Hauptansatz der Stichworte und Hinweise ist, dass der Bauleiter im Schlüsselfertigen Bauen

 

   sich zu Beginn seiner Tätigkeit an einem Objekt einen Überblick über die vorkommenden Gewerke verschafft,

 

   bei Durchsicht der Projektunterlagen (Zeichnungen, Baubeschreibungen, Verträge mit Anlagen, Leistungsverzeichnisse usw.) prüft, ob die Planungs- und Qualitätsvorgaben ausreichend und eindeutig definiert sind,

 

   im Zuge der weiteren (Ausführungs-)Planung und der Nachunternehmer-Beauftragung gewerkeweise die genaue Spezifikation der Leistungen klärt und dokumentiert,

 

   die wichtigsten Normen und Regeln findet,

 

   rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der einzelnen Gewerke die Schnittstellen mit Nachbargewerken koordiniert,

 

   die Vorleistungen, vor allem anderer Gewerke prüft bzw. den ordnungsgemäßen Abschluß der Vorleistungen sicherstellt,

 

   während der Ausführung die Leistungen so steuert und überwacht sowie bekannte Fehlerquellen so sorgfältig kontrolliert, dass die Planungs- und Qualitätsvorgaben eingehalten und Schwachstellen erkannt werden,

 

   veranlasst, dass Nachunternehmer die Qualität ihrer Leistungen selbst sichern,

 

   Mängel sofort beseitigen lässt und die erbrachten Leistungen sorgfältig dokumentiert,

 

   bei der Abnahme Leistungslücken und -mängel (Erfüllungsmängel und mögliche Mängelansprüche) sicher feststellt und nicht übersieht,

 

   die Qualität der Leistungen im Verhältnis zum Bauherrn wie gegenüber dem Nachunternehmer umfassend dokumentiert und damit u. a. die Grundlagen für eine ordnungsgemäße Überwachung der Verjährungsfrist schafft,

 

   die notwendigen Unterlagen für den Gebäudebetrieb (Gebrauchs- und Wartungsanweisungen etc.) zusammenstellt.

 

Zu beachten ist, dass die Stichworte und Hinweise

 

   keine Fragen zu den Rechtsverhältnissen zwischen Bauherren, Planern, Unternehmern, Lieferanten oder Behörden klären,

 

   weder zu den zu erbringenden Leistungen noch zur Vergütung oder zur terminlichen Abwicklung selbst Stellung nehmen,

 

   entsprechende vertragliche Vereinbarungen oder Grundlagen, wie z. B. Normen, VOB/C usw. nicht ersetzen.

 

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