Qualitätssicherung im Schlüsselfertigen Bauen
- Hinweise zu Planung und Bauausführung -

Die Koordination der Gewerke - am Beispiel einer Brandschutz-Türanlage

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Ein Bauwerk stellt bezüglich seiner Qualität ein einheitliches Ganzes dar. Auch wenn alle Einzelleistungen - für sich betrachtet - vertragsgemäß, also anforderungsgerecht und mängelfrei sind, ist nicht sichergestellt, dass die Anforderungen insgesamt erfüllt werden.

 

Die große Zahl von Beteiligten birgt in der Planung wie in der Ausführung die Gefahr, dass nicht alle Leistungen vollständig aufeinander abgestimmt sind und sonst bewährte Lösungen, falsch miteinander kombiniert, sich zusammen als mangelhaft erweisen. Deshalb ist die gewerkeübergreifende Koordination von größter Bedeutung.

 

Bereits bei der Festlegung von Breite und Höhe, Aufschlagrichtung usw. einer Brandschutztür sind viele Planungs-, Koordinierungs- und Ausführungsaufgaben verschiedener Gewerke zu bedenken.

 

Bei den Rohbauarbeiten sind die Richtmaße bzw. die Rohbaumaße, die Ausbildung des Sturzes, ggf. erforderliche Aussparungen für den Türantrieb usw. mit den entsprechenden Standsicherheitsnachweisen (Tragfähigkeit von Decken etc.) usw. zu berücksichtigen.

 

Die Höhe und der Anschluss der Brandschutztüre an Unterdecken und an den Boden (Doppel-/Hohlraumboden, Estrich, Bodenbelag usw.) ist abzuklären. Dabei muß auf die im Decken- und/oder Bodenhohlraum verlaufende Leitungen (Lüftung, Heizung, Gas, Wasser, Abwasser und Elektro, Stark- und Schwachstrom usw.) geachtet werden.

 

Brandschutz-Anforderungen wie bauphysikalische Vorgaben des Schall- und Wärmeschutzes müssen berücksichtigt und erfüllt werden.

 

Für die Montage der Brandschutztür sind die Transportwege, Lagerplätze und ggf. Einbringöffnungen zu bedenken.

 

Schließlich müssen für die Funktion der Brandschutztüre Einzelheiten wie Leitungs- und Kabelführung für Feststellvorrichtungen/Haltemagnete, Überwachungs- bzw. Auslöseanschlüsse für Rauchmelder usw. festgelegt werden.

 

Außerdem ist die Bedienbarkeit, die Gestaltung usw. mit dem Bauherrn/Nutzer abzustimmen.

Sinngemäß wie für die Brandschutztüre sind für den Flur mit seinen Belägen, Handläufen, Wand- und Deckenbehandlungen usw. die technischen und gestalterischen Vorgaben zu klären.

 

An der Baustelle müssen allen Beteiligten bekannt sein

   die freigegebenen, aktuellen Pläne,

   die Vorgaben (Auflagen, Leistungen, Baustoffqualitäten, ...),

   der Arbeitsablauf von Vor- und Folgegewerken und

   die erforderlichen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen.

 

Ziel und Aufgabe der am Bau Beteiligten, der Planer und Ausführenden, vom Bauleiter über den Polier/Vorarbeiter bis zum Handwerker, der Lieferanten wie der Nachunternehmer, muss die Qualitätsverbesserung und Qualitätssicherung sein. Bauaufgaben können nur gemeinsam und miteinander durch "Das Team vom Bau" qualitativ einwandfrei gelöst werden.

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