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Ein
Bauwerk stellt bezüglich seiner Qualität ein einheitliches Ganzes
dar. Auch wenn alle Einzelleistungen - für sich betrachtet -
vertragsgemäß, also anforderungsgerecht und mängelfrei sind,
ist nicht sichergestellt, dass die Anforderungen insgesamt erfüllt werden.
Die
große Zahl von Beteiligten birgt in der Planung wie in der
Ausführung die Gefahr, dass nicht alle Leistungen vollständig
aufeinander abgestimmt sind und sonst bewährte Lösungen, falsch
miteinander kombiniert, sich zusammen als mangelhaft erweisen. Deshalb ist die
gewerkeübergreifende Koordination von größter Bedeutung.
Bereits
bei der Festlegung von Breite und Höhe, Aufschlagrichtung usw. einer
Brandschutztür sind viele Planungs-, Koordinierungs- und
Ausführungsaufgaben verschiedener Gewerke zu bedenken.
Bei
den Rohbauarbeiten sind die Richtmaße bzw. die Rohbaumaße, die
Ausbildung des Sturzes, ggf. erforderliche Aussparungen für den
Türantrieb usw. mit den entsprechenden Standsicherheitsnachweisen
(Tragfähigkeit von Decken etc.) usw. zu berücksichtigen.
Die
Höhe und der Anschluss der Brandschutztüre an Unterdecken und an den
Boden (Doppel-/Hohlraumboden, Estrich, Bodenbelag usw.) ist abzuklären.
Dabei muß auf die im Decken- und/oder Bodenhohlraum verlaufende Leitungen
(Lüftung, Heizung, Gas, Wasser, Abwasser und Elektro, Stark- und
Schwachstrom usw.) geachtet werden.
Brandschutz-Anforderungen
wie bauphysikalische Vorgaben des Schall- und Wärmeschutzes müssen
berücksichtigt und erfüllt werden.
Für
die Montage der Brandschutztür sind die Transportwege, Lagerplätze
und ggf. Einbringöffnungen zu bedenken.
Schließlich
müssen für die Funktion der Brandschutztüre Einzelheiten wie
Leitungs- und Kabelführung für Feststellvorrichtungen/Haltemagnete,
Überwachungs- bzw. Auslöseanschlüsse für Rauchmelder usw.
festgelegt werden.
Außerdem
ist die Bedienbarkeit, die Gestaltung usw. mit dem Bauherrn/Nutzer abzustimmen.
Sinngemäß
wie für die Brandschutztüre sind für den Flur mit seinen
Belägen, Handläufen, Wand- und Deckenbehandlungen usw. die
technischen und gestalterischen Vorgaben zu klären.
An
der Baustelle müssen allen Beteiligten bekannt sein
○ die freigegebenen, aktuellen
Pläne,
○ die Vorgaben (Auflagen, Leistungen,
Baustoffqualitäten, ...),
○ der Arbeitsablauf von Vor- und
Folgegewerken und
○ die erforderlichen Schutz- und
Sicherheitsmaßnahmen.
Ziel
und Aufgabe der am Bau Beteiligten, der Planer und Ausführenden, vom
Bauleiter über den Polier/Vorarbeiter bis zum Handwerker, der Lieferanten
wie der Nachunternehmer, muss die Qualitätsverbesserung und
Qualitätssicherung sein. Bauaufgaben können nur gemeinsam und
miteinander durch "Das Team vom Bau" qualitativ einwandfrei
gelöst werden.
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